Elektrofahrräder / Pedelecs

abgeriegelte Elektrofahrräder
Elektrofahrräder auch bekannt unter dem von Susanne Brüsch geprägten Begriff Pedelec (Pedal Electric Cycle), sind Fahrräder mit einem Zusatzmotor, welcher nur arbeitet und beim Fahren unterstützt, wenn eine Kurbelbewegung stattfindet.

Wird nicht in die Pedale getreten kann die Unterstützung des Motors nicht genutzt werden. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Anfahrhilfe / Schiebehilfe, welche gerade den vom hohen Krafteinsatz geprägten Prozess des Anfahrens unterstützen soll und bei 6 km/h abschaltet. Diese Anfahrhilfe wird meistens durch betätigen eines Hebels aktiviert und ist sehr sinnvoll, da Elektrofahrräder häufig ein höheres Gewicht als normale Fahrräder aufweisen und nicht selten auch mit mehr Gewicht aufgrund von Einkäufen oder Gepäck belastet werden. Jedoch ist aufgrund der Möglichkeit, dass Pedelec mit alleiniger Motorunterstützung auf bis zu 6km/h zu beschleunigen, eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich oder ein Führerschein der Klasse M – ausgenommen sind Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind.

Für Elektrofahrräder unter 30kg Fahrzeuggewicht und mit unterstützenden Motoren bis 250 Watt, welche bei maximal 25 km/h abschalten, wird kein Führerschein benötigt. Des weiteren besteht für diese Elektrofahrräder keine Helm- und Versicherungspflicht.

Nicht abgeriegelte Elektrofahrräder
Während oben beschriebene Pedelecs häufig auch mit dem Begriff “abgeriegelte” Elektrofahrräder bezeichnet werden, gibt es auch noch die nicht abgeriegelten (offenen) Elektrofahrräder.

Diese werden rechtlich als Kleinkraftrad mit geringer Leistung eingestuft und unterstützen bei Pedalumdrehung bis zu 45 km/h und ohne Kurbelbewegung, also mit alleiniger Motorunterstützung bis 20km/h. Bei diesen Elektrofahrrädern ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung (kleines Nummernschild) erforderlich. Eine Helmpflicht besteht auch bei diesen Modellen nicht.

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